14. August 2021
Ab 01.01.2018 muss jeder Haushalt Rauchmelder installiert haben.
Einbaupflicht | |
- für Neu- und Umbauten: | ab 01.01.2013 |
- für bestehende Wohnungen: | bis 31.12.2017 |
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen | |
- Schlafräumen - Kinderzimmern - Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen |
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Verantwortlich | |
- für den Einbau: | der Eigentümer |
- für die Betriebsbereitschaft: | der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
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