Rauchmelderpflicht in Bayern

14. August 2021
Ab 01.01.2018 muss jeder Haushalt Rauchmelder installiert haben.
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
 
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
 
Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

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